strom gas wasser
banner

KooV

Kooperationsvereinbarung:

Das Energiewirtschaftsgesetz  (EnWG) verpflichtet die Netzbetreiber zur Kooperation in verschiedenen Bereichen des Netzzugangs. Diese Kooperation erfolgt im Rahmen der Kooperations- vereinbarung „Vereinbarung über die Kooperation gemäß §20 Abs.1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 29.07.2008. Die Kooperationsvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Unternehmen beim Zugang zu den Gasversorgungsnetzen. Außerdem enthält sie Regelungen für die mit den Transportkunden abzuschließenden Verträge.

Die Netzgesellschaft Lübbecke mbH ist der Kooperationsvereinbarung als Verteilnetzbetreiber in der Gemeinde Lübbecke beigetreten.

Die Kooperationsvereinbarung III in der Änderungsfassung vom 29.07.2008 finden Sie in nachfolgender PDF.

Kooperationsvereinbarung III




Störungen

Bei Störungen wählen Sie bitte: 05741 3460-99

Bei Störungen im Bereich Straßen-
beleuchtung
 wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Lübbecke, Herrn Scherkowski, Telefon: 05741 276-223


Wie hart ist mein Wasser?

Häufig wird die Frage nach der Härte unseres Trinkwassers gestellt. Den genauen Härtebereich für Ihre Straße können sie hier berechnen.