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Netzzugang / Entgelte

Preisblätter:

Netznutzungsentgelte Strom - gültig ab 01.01.2010 (pdf)
Netznutzungsentgelte Strom - gültig ab 01.01.2009 (pdf)
Netznutzungsentgelte Strom - gültig ab 01.02.2008 (pdf)
Netznutzungsentgelte Strom - gültig ab 01.01.2008 (pdf)

Netznutzungsvertrag:

Der Netznutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Zugang zu den Energieversorgungsnetzen nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) für die Belieferung von Letztverbrauchern, deren elektrische Anlagen an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.

Download Mustervertrag:

Netznutzungsvertrag (pdf)
Netznutzungsvertrag - Anlage 1 - Preisblatt (pdf)
Netznutzungsvertrag - Anlage 2 - Datenformate und Ansprechpartner (pdf)
Netznutzungsvertrag - Anlage 3 - AGB Kunde (pdf)

Lieferantenrahmenvertrag:

Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Strom- lieferant und dem Netzbetreiber zum Zugang zu den Energieversorgungsnetzen nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) für die Belieferung von Letztverbrauchern, deren elektrische Anlagen an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.

Download Mustervertrag:

Lieferantenrahmenvertrag (pdf)
Lieferantenrahmenvertrag - Anlage 1 - Preisblatt (pdf)
Lieferantenrahmenvertrag - Anlage 2 - Kommunikationsdatenblatt (pdf)
Lieferantenrahmenvertrag - Anlage 3 - AGB Netzzugang Lieferant (pdf)
Lieferantenrahmenvertrag - Anlage 4 - Unterbrechung der Anschlussnutzung (pdf)
Lieferantenrahmenvertrag - Anlage 4.1 - Auftrag zum Sperren oder Entsperren dedr Anschlussnutzung (xls)




Störungen

Bei Störungen wählen Sie bitte: 05741 3460-99

Bei Störungen im Bereich Straßen-
beleuchtung
 wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Lübbecke, Herrn Scherkowski, Telefon: 05741 276-223


Wie hart ist mein Wasser?

Häufig wird die Frage nach der Härte unseres Trinkwassers gestellt. Den genauen Härtebereich für Ihre Straße können sie hier berechnen.