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Netzanschluss

Niederspannungsanschlussverordnung:

Am 08. November 2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Danach ist jeder Netzbetreiber verpflichtet, jedermann an sein Strom­versorgungsnetz  anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses  zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Netzgesellschaft Lübbecke mbH, die Preisblätter zu den Ergänzenden Bedingungen sowie die Technischen Anschlussbedingungen.

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBeltV begründet worden sind, sowie für alle am 8.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Stromversorgungsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen.


Anpassungsveröffentlichung nach § 29 (1) NDAV / NAV 

Am Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen auch für alle bestehenden Netzanschluss-verhältnisse, die vor dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder dem Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBeltV begründet worden sind.


Allgemeine Bedingungen:

Ergänzende Bedingungen der Netzgesellschaft Lübbecke mbH zur NAV
Preisblatt STROM-Netzanschluss zu den Ergänzenden Bedingungen der Netzgesellschaft Lübbecke mbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Technische Mindestanforderungen:

Anlage 1 zu den Ergänzende Bedingungen der Netzgesellschaft Lübbecke mbH
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2007, NRW
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz, TAB Mittelspannung 2008

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertag Niederspannung:

Der Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Niederspannung regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Kunde anlässlich der Erstellung bzw. Nutzung des Anschlusses an der bezeichneten Entnahmestelle bzw. zum Zwecke des Strombezugs durch den Kunden. 

z. Z. werden die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge Niederspannung überarbeitet. Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie sich jederzeit an folgende Telefonnummer wenden: 05741/3460-68. 


Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung:

Der Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Kunde anlässlich der Erstellung bzw. Nutzung des Anschlusses an der bezeichneten Entnahmestelle bzw. zum Zwecke des Strombezugs durch den Kunden.

Netzanschlussvertrag Mittelspannung (pdf)
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung (pdf)
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag - Anlage 1 - Allgemeine Geschäftsbedingungen (pdf)
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag - Anlage 2 - Vollmacht (pdf)
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag - Anlage 3 - Technische Anschlussbedingungen (pdf)
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag - Anlage 4 - Zustimmungserklärung (pdf)
Netzanschluss- uns Anschlussnutzungsvertrag - Anlage 5 - Beschreibung des Netzanschlusses (pdf)

Antragsunterlagen Energieeinspeisung:

Alle notwendigen Informationen zur Einspeiung von regenerativ erzeugter Energie erhalten Sie unter dem Menupunkt "Energieeinspeisung".





Störungen

Bei Störungen wählen Sie bitte: 05741 3460-99

Bei Störungen im Bereich Straßen-
beleuchtung
 wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Lübbecke, Herrn Scherkowski, Telefon: 05741 276-223


Wie hart ist mein Wasser?

Häufig wird die Frage nach der Härte unseres Trinkwassers gestellt. Den genauen Härtebereich für Ihre Straße können sie hier berechnen.