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EnWG Allgemein

Allgemeine Information:

Das neue Energiewirtschaftgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Das EnWG und die Verordnungen über Netzzugang und Netzentgelte für Strom und Gas enthalten eine Vielzahl von Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten für Energieversorgungsunternehmen. Nicht wenige davon betreffen auch die Veröffentlichung im Internet.

Auf den folgenden Seiten kommen wir unseren Veröffentlichungspflichten nach.


Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms:

Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die Maßnahmen zur diskriminierungs- freien Ausübung des Netzgeschäfts.

Mit dem Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm kommt das vertikal integrierte Versorgungsunternehmen seinen Verpflichtung aus §8 Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms

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Ansprechpartnerin:

Birgit Hübener, Tel.: 05741 3460-12
birgit.huebener@stadtwerke-luebbecke.de




Störungen

Bei Störungen wählen Sie bitte: 05741 3460-99

Bei Störungen im Bereich Straßen-
beleuchtung
 wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Lübbecke, Herrn Scherkowski, Telefon: 05741 276-223


Wie hart ist mein Wasser?

Häufig wird die Frage nach der Härte unseres Trinkwassers gestellt. Den genauen Härtebereich für Ihre Straße können sie hier berechnen.